AGB

Sehr geehrter Reisegast,

die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für sämtliche Buchungen die bei Ohana Reisen getätigt werden. Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a bis 651m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Andere Bedingungen werden nicht anerkannt außer durch vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung seitens Ohana Reisen.

Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. BUCHUNG

Seinen Buchungswunsch kann der Kunde mündlich, schriftlich, E-Mail oder Internet an Ohana Reisen übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Kunden noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar.

In der Regel enthalten die Reiseleistungen von Ohana Reisen keine Flugleistung an das Reiseziel. Falls der Flug beinhaltet ist, wird dies im Angebot angeboten. Andernfalls bietet Ohana Reisen Flugleistungen nicht als eigene Leistung, sondern als vermittelte Leistung zusätzlich zur Pauschalreise an.

Entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden übermittelt Ohana Reisen dem Kunden im Regelfall schriftlich, per E-Mail bei kurzfristigen Anfragen telefonisch ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Termin und bietet dem Kunden den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot verbindlich an.

Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten mündlich übermittelten) Annahmeerklärung des Kunden bei Ohana Reisen zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei Ohana Reisen ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Ohana Reisen übermittelt dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und soweit Ohana Reisen der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei Ohana Reisen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht.

Weicht die Annahmeerklärung des Kunden vom Buchungsangebot von Ohana Reisen ab, so ist ein rechtsverbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Kunden vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn Ohana Reisen dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt, schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Kunden bei Ohana Reisen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung von Ohana Reisen auch mündlich oder telefonisch erfolgen.

2. BEZAHLUNG

Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.

Ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB ist nicht auszuhändigen, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- Euro nicht übersteigt, die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist, wenn die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Kunden getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig ist.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und Ohana Reisen ungeachtet dessen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Ohana Reisen ist berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

Die Anzahlung und/oder Restzahlung kann per Banküberweisung oder PayPal beglichen werden. Anfallende Gebühren seitens PayPal, der Bank oder Kreditkartengesellschaft sind direkt vom Kunden zu zahlen.

3. LEISTUNGEN

Die Leistungsverpflichtung von Ohana Reisen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und aus mit dem Kunden schriftlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.

Leistungsträger sind von Ohana Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Ohana Reisen, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgeben oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.1 Vermittlung von Reiseleitung durch Ohana Reisen

Leistungen durch andere Leistungsträger wie z. B. Airlines sind je nach deren Konditionen bei Buchung komplett zu bezahlen.

Ohana Reisen bietet auch die Vermittlung von Reise- oder Beförderungsleistungen im Namen und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger an. Die Durchführung dieser Reisen oder Beförderungsleistungen gehört daher nicht zum Leistungsumfang von Ohana Reisen. In diesem Fall kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger (Airline etc.) zustande; hier gelten dann die jeweils anwendbaren Reisebedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Diese werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen von Ihnen bestätigt werden.

Für die Vermittlung behält sich Ohana Reisen vor ein Serviceentgelt zu verlangen. Die Höhe des Entgeltes wird dem Kunden vor Buchung mitgeteilt. Der Anspruch von Ohana Reisen auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen bestehen. Hierzu gelten insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung oder Kündigung. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

Die Stellung als Vermittler verpflichtet Ohana Reisen:

– Beim betroffenen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Stellung als Vermittler
von Ohana Reisen unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle
hinzuweisen
– Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen
– Dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, worin der Preis der
vermittelten Leistung separat ausgewiesen ist.

Die Haftung von Ohana Reisen bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen aus dem
Vermittlungsvertrag unberührt.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Ohana Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ohana Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Ohana Reisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Änderungen durch Streiks, Wetterlage, politischer oder sonstiger Umstände höherer Gewalt bleiben vorbehalten.

5. PREISÄNDERUNGEN

Ohana Reisen kann aufgrund § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss beispielsweise folgende Dinge erhöhen:

– Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen (z.B. höherer Kosten für
Treibstoff oder andere Energieträger)
– Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z.B.
Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren)
– Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf
den Reisepreis auswirkt.

Die Erhöhung des Reisepreises wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Preiserhöhung ist auf maximal 10% des Reisepreises begrenzt und nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ohana Reisen. Der Rücktritt ist schriftlich (per E-Mail oder Post) zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Ohana Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

Ohana Reisen kann ihren Ersatzanspruch, unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung, nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Die folgenden Stornokosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserkl.rung wie folgt berechnet:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 30%
30 – 15 Tage vor Reisebeginn 50%
14 – 7 Tage vor Reisebeginn 75%
7 – 4 Tage vor Reisebeginn 90%
bis 3 Tage vor Reisebeginn 95%

Abweichungen der oben genannten Stornobedingungen können durch die Buchung von dynamischen Leistungen vorkommen. Hier verweist Ohana Reisen auf nicht erstattbare Preise oder gesonderte Stornierungsgebühren in der Bestätigung.

6.1 Stornierung Flugbuchung

Bei reinen Flugbuchungen tritt Ohana Reisen als Vermittler auf. Zahlungen sind sofort fällig und bei einer Stornierung fallen 100% Stornokosten an. Sollte es eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren geben, werden diese von Ohana Reisen als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Ohana Reisen empfiehlt jedem Kunden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

7. RÜCKTRITT DURCH OHANA REISEN

Ohana Reisen kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ein unvorhersehbares Ereignis eintritt oder die Zahlungsbedingungen seitens des Kunden nicht eingehalten worden sind.

8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Ohana Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, jedoch ist eine Erstattung nur auf Kulanzbasis möglich. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. UMBUCHUNG

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ohana Reisen ist berechtigt ein Entgelt für die Umbuchung in Höhe von 50€ zu berechnen. Reisepreisdifferenzen müssen vom Kunden gezahlt werden. Eine Umbuchungsgebühr wird nicht erhoben, wenn die Umbuchung erforderlich ist, falls Ohana Reisen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen dem Kunde gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG & VERJÄHRUNG

Die vertragliche Haftung von Ohana Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Mont-realer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Ohana Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Ohana Reisen sind und die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Jedoch haftet Ohana Reisen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ohana Reisen ursächlich geworden ist.

Verspätungen von Transportmitteln in der jeweiligen Destination, wie Zug, Bus, Bahn oder Flugzeug können vorkommen. Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste können kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Hierfür übernimmt Ohana Reisen keinerlei Haftung.

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber Ohana Reisen geltend zu machen. Die Verjährungsfrist von den in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüchen beträgt zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die Geltendmachung wird in Textform empfohlen.

10. MÄNGELANZEIGE

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit Ohana Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Der Kunde ist verpflichtet etwaige Reisemängel direkt an Ohana Reisen zur Kenntnis zu bringen.Ohana Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Möchte der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Ohana Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Ohana Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Kunden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

11. PASS-, VISA-, ZOLL- und GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Grundsätzlich ist der Kunde für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Ohana Reisen wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visabedingungen des Reiseziels vor Vertragsabschluss sowie über evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, ggfs. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile durch Nichtbeachtung dieser Bedingungen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder Umbuchungsgebühren, sind vom Kunden selbst zu tragen.

12. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND UND ALTERNATIVE STREITBETEILIGUNG

Im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung weist Ohana Reisen darauf hin, dass nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilgenommen wird. Sofern für Ohana Reisen eine Verbraucherstreitbeilegung nach Auslegung dieser Reisebedingungen verpflichtend würde, wird der Kunde seitens Ohana Reisen den Kunden in angebrachter Form in Kenntnis setzen.

Auf alle mit Ohana Reisen geschlossenen Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr getroffen wurden, weist Ohana Reisen auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform https://commission.europa.eu/ hin. Kunden die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Ohana Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Klagen kann der Kunden ausschließlich am Sitz von Ohana Reisen. Klagen seitens Ohana Reisen gegen Kunden, Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Ohana Reisen.

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